AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Händler
§ 1 Geltungsumfang
(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Bernd Wolf, Wittentalstraße 3, D-79252 Stegen an Wiederverkäufer. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. (2) Regelungen in schriftlichen Verträgen zwischen uns und dem Kunden gehen den AGB vor; insoweit gelten diese nur ergänzend. Abweichende Bedingungen des Kunden können nur gelten, wenn wir ihnen schriftlich vor Abschluss des Geschäfts zustimmen.
§ 2 Angebote und Liefertermine
(1) Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung unsererseits. Die Auftragsbestätigung kann durch Lieferung oder Teillieferung unsererseits ersetzt werden. (2) Liefer- und Leistungstermine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung oder Bestätigung verbindlich. (3) Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden von uns in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt. (4) Die Lieferfrist verlängert sich ferner um einen angemessenen Zeitraum, wenn mindestens 90 % der Bestellmenge (Stückzahl) fristgemäß geliefert wurden. (5) Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Haben wir zur Erfüllung des Vertrages ein Deckungsgeschäft mit einem Unterlieferanten abgeschlossen und kommt dieser seiner Lieferungsverpflichtung nicht nach, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. (6) Wir behalten uns das Recht auf Teillieferung vor, soweit diese für den Kunden zumutbar ist. (7) Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als zwei Wochen überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen hinsichtlich der verspäteten Teillieferung vom Vertrag zurückzutreten. (8) Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden. Das Recht zum Rücktritt kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist vom Kunden ausgeübt werden. Ist der Kunde Vollkaufmann, so muss er den Rücktritt vom Vertrag durch eingeschriebenen Brief erklären.
§ 3 Preise
Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung nach unserer Preisliste geltende Preis. Festpreise bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung
§ 4 Gefahrenübergang
(1) Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht in allen Fällen auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand unsere Geschäfts- oder Lagerräume verlässt. Dies gilt auch für Lieferungen frei Haus. (2) Verzögert sich die Absendung der Ware aus einem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. (3) Dasselbe gilt, wenn wir von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.
§ 5 Umtauschrecht
(1) Wird Neukunden im Einzelfall ein Umtauschrecht eingeräumt, so ist dieses auf 20 % des fakturierten Auftragswertes begrenzt. Die Umtauschabsicht ist unter genauer Bezeichnung der Tauschware und der gewünschten Ersatzlieferung innerhalb von sechs Monaten ab der Erstlieferung zu erklären. Falls sich die umgetauschten Schmuckstücke nicht mehr in der Kollektion befinden, behalten wir uns das Recht vor, bei der entsprechenden Gutschrift einen Abschlag von bis zu 50 % vorzunehmen. (2) Im Einzelfall zur Ansicht oder zur Auswahl gelieferte Ware ist innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt derselben an uns zurückzusenden. Nach Ablauf die der Frist sind wir berechtigt, den nicht an uns zurückgesandten Teil der Lieferung in Rechnung zu stellen. (3) § 4 Abs. 1 unserer AGB geltend entsprechend. Die Gefahr des Untergangs, auch die des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung bei der Rücksendung trägt bis zum Eingang der ordnungsgemäßen Lieferung bei uns der Kunde.
§ 6 Abnahmeverweigerung
Verweigert der Kunde die Abnahme der Ware oder bleibt er nach Anzeige der Bereitstellung mit der Abnahme oder Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen oder Erstellung der vereinbarten Sicherheit länger als zwei Wochen im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen berechtigt, auf Abnahme zu klagen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im zweiten Fall können wir, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden geltend zu machen, 20 % des Kaufpreises als Entschädigung ohne Nachweis fordern.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort nach Erhalt der Ware ohne Skontoabzug oder per Nachnahme zu leisten. (2) Ein einzelvertraglich vereinbarter Skontoabzug wird vom Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatt, Frachtkosten und ähnlicher Logistikkosten berechnet. (3) Zahlt der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen oder überschreitet er das vereinbarte Zahlungsziel, so gerät er ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Der hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen, wobei wir uns die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vorbehalten. (4) Geleistete Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung verrechnet, auch wenn die Zahlung für bestimmte bezeichnete Waren erfolgte. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. (5) Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Sie werden in jedem Fall nur zahlungshalber angenommen; Einziehungs- und Diskontspesen sowie die Wechselsteuer trägt der Kunde. Er hat sie zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu zahlen. Für rechtzeitige Vorlegung, Protesterhebung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernehmen wir keine Gewähr
(6) Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn wir seine Gegenforderung schriftlich anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt ist. (7) Kommt der Kunde mit einer Zahlung aus diesem oder einem anderem Geschäft in Verzug, so sind wir berechtigt, alle Forderungen aus diesem und früheren Geschäften sofort fällig zu stellen und sicherheitshalber die Herausgabe der von uns bereits gelieferten Waren zu fordern (siehe § 10) oder vor Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherstellung des Rechnungsbetrages zu verlangen oder nach Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Vorstehendes gilt unabhängig von einem Verschulden des Kunden. Für die Folgen des Rücktritts gilt § 6 entsprechend. Vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die auf eine geringe Kreditwürdigkeit des Kunden schließen lassen.
§ 8 Gewährleistung, Haftung
(1) Unsere Kunden verpflichten sich, die von uns überlassenen Händlerinformationen gründlich zu studieren und die darin enthaltenen Anweisungen zur Schmuckpflege zu befolgen. (2) Ist der Kunde Kaufmann, so bestehen Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der Ware nur, wenn der Kunde uns diese Mängel unverzüglich, in jedem Fall aber vor deren Verarbeitung oder Weiterveräußerung schriftlich anzeigt. Im übrigen gelten die Vorschriften der §§ 377, 378 HGB. Ist der Kunde nicht Kaufmann, so muss er Gewährleistungsansprüche bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware geltend machen. Für nicht offensichtliche Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. (3) Die Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien bedarf der Schriftform. Bei unsachgemäßer Behandlung durch den Kunden sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. (4) Für angezeigte Mängel leisten nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei zweimaligem Fehl schlagen der Nachbesserung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. (5) Für Nachbesserungen und Ersatzlieferungen wird uns eine angemessene Zeit bis zu vier Wochen eingeräumt. Die Voraussetzungen hierfür (Mängelbeschreibung, Rücksendung etc.) sind vom Kunden zu schaffen. (6) Die Beseitigung von Mängeln kann nur verlangt werden, wenn der Kunde alle Vertragspflichten, insbesondere die Kaufpreiszahlung, erfüllt hat. Für fremde Erzeugnisse haften wir nur, soweit unser Lieferant uns gegenüber haftet. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen. (7) Wir haften bei Schadensersatzansprüchen gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht, soweit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes übernommen wurde. (8) Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf maximal € 1.000,00 pro Schadensfall. Wünscht der Kunde eine Haftung über diesen Betrag hinaus, so bedarf dies einer gesonderten Regelung im Einzelfall.
§ 9 Abtretung, Verpfändung
Wir sind berechtigt, Forderungen und Rechte gegen den Kunden ohne dessen Zustimmung abzutreten oder zu verpfänden; wir werden den Kunden hierüber jedoch informieren.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller unserer sonstigen Forderungen gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) unser Eigentum. (2) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Er tritt schon heute seine sämtlichen Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an uns zur Sicherung ab. Der Kunde ist zum Einzug der Forderung ermächtigt und verpflichtet, so lange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. (3) Auf unser Verlangen hat der Kunde die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und die Schuldner über die Abtretung zu unterrichten. (4) Die Einzugsermächtigung des Kunden erlischt ohne unsere ausdrückliche Erklärung, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt. Wir werden jedoch von unserer Einziehungsbefugniss keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. (5) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. (6) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten ist 79252 Stegen. Soweit zulässig und möglich, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag Freiburg vereinbart. (2) Wir haben jedoch das Recht, eine Klage gegen den Kunden auch an dessen gesetzlichem Gerichtsstand anhängig zu machen.
§ 12 Ausländische Kunden
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat. (2) Für Kunden, die ihren Firmensitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, gelten zusätzliche Geschäftsbedingungen, wenn diese bei Auftragserteilung einbezogen werden.
§ 13 Schluss
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder Abweichungen hiervon im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (2) Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten, oder die AGB Lücken enthalten, wird da durch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.